DER HEILPRAKTIKER
Der Heilpraktiker ist ein in Europa einzigartiger Berufsstand.
Es werden zwar auch in anderen EU-Ländern ähnliche Berufe ausgeführt, doch nur in Deutschland sind die Heilpraktiker offiziell und gesetzlich geregelt.
Die offizielle Bezeichnung der Arbeit, die ein Heilpraktiker verrichtet, wird im Amtsdeutsch als 'Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung' bezeichnet'.
Das entsprechende Gesetz wurde 1939 im Reichsgesetzblatt als Heilpraktikergesetz festgelegt.
Bis zu diesem Moment galt in Deutschland die 'Kurierfreiheit', die es jedem erlaubte gegen Entgelt anderen Menschen Tätigkeiten mit dem Zweck der Heilung anzubieten.
Der\die Heilpraktiker\in hat also das Recht Personen gegen Entgelt zu Heilszwecken zu behandeln, und das im Gegensatz zu einem Masseur oder einem Physiotherapeuten, durch jede Therapie die er in ausreichendem Maß gelernt hat (Letztere Berufsgruppen sind auf sehr enge engere therapeutische Massnahmen in ihrem Spielraum beschränkt und dürfen nicht selbst diagnostizieren). Damit ist der Heilpraktiker dem Arzt fast gleichgestellt.
Die Unterschiede zwischen Arzt und Heilpraktiker bestehen vor allem darin, daß der Heilpraktiker nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet und ihm nicht erlaubt ist verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.
Ausserdem sind Heilpraktiker wesentlich weniger in Verbänden und Kammern organisiert als der Arzt, was zu vielfältigen Ansichten und Methoden in diesem Berufsstand führt.
Dadurch sind die Heilpraktiker mehr als Vertreter der 'Alternativmedizin' bekannt geworden und die Ärzte v.a. als 'Schulmediziner'. Dies ist jedoch kein Dogma. Es gibt heute zahlreiche alternativmedizinisch tätige Ärzte. Umgekehrt darf ein ausreichend qualifizierter Heilpraktiker auch fast jede schulmedizinische Therapie ausführen.
Die Abgrenzung zwischen Heilpraktikern und Ärzten ist lange Zeit durch ideologische Anschauungen und Klassendenken aufrechterhalten worden, beide 'Lager' nahmen lange Zeit für sich in Anspruch die 'richtige' Geisteshaltung zu besitzen.
In den jungen, nachwachsenden Generationen von Ärzten und Heilpraktikern weichen diese ideologischen Unterschiede langsam auf und sie tauschen sich oft gerne miteinander aus (eigentlich ist Ärzten aber bis heute noch gesetzlich die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern verboten).
Eine Aufweichung sehe ich auch bei den Physiotherapeuten kommen, denen es als sog. Heilhilfsberufler in Deutschland bisher nicht erlaubt war eigenständig Diagnosen zu erstellen und daraufhin therapeutisch tätig zu werden. Mit einer auf ihr Fachgebiet beschränkten Heilpraktikerzulassung werden die Physiotherapeuten dieses Recht evtl. bald haben. Die Rechtslage ändert sich hier derzeit anscheinend.
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